Das Internetrecht
Das Internetrecht ist keine kompakte Rechtsmaterie, welche "in einem Guss" durch ein Normenwerk geregelt wurde. Vielmehr bezeichnet man mit dem Terminus "Internetrecht" solche Ausschnitte der Rechtsordnung, die Bezug zu Internetsachverhalten aufweisen.[1]
Im Internet treten Menschen aus unterschiedlichen Motiven in Kontakt miteinander. Dort, wo Menschen aufeinander treffen, ergibt sich Raum für Konflikte und die Notwendigkeit rechtlicher Regelung.
Das Internet-, bzw. Informationsrecht berührt als Querschnittsmaterie unter anderem folgende Rechtsbereiche:
- Urheberrecht
- IT-Vertragsrecht
- Domainrecht
- Recht des E-Commerce
- E-Government und E-Justice
- Computer- und Internetstrafrecht
- Datenschutzrecht
- Telekommunikationsrecht
Unsere Projektseiten zum Internetrecht sind als Baustelle geplant. Hierdurch können wir den sich immer wieder neu stellenden Fragen immer aufs Neue gerecht werden.
Die Oldenburger Kanzlei Mühlbauer verfügt über jahrelange Erfahrung in den oben genannten Sachgebieten.
---
1 Heckmann, jurisPK Internetrecht, VII.




